ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND BESONDERE VEREINBARUNGEN FÜR RESERVIERUNGEN

I.      Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Betrieb des Restaurants “STORSTAD“, Tischreservierungen im Restaurant sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

II.     Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt zwischen Herrn Anton Schmaus, Inh. Restaurant STORSTAD (nachfolgend Restaurant) und dem Kunden zustande. Vertragspartner im Rahmen einer Tischreservierung ist der Kunde, der die Reservierung tätigt.
  2. Das Restaurant haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Restaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurants beruhen. Einer Pflichtverletzung des Restaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  3. Alle Ansprüche verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen.

III.    Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Rechnungen des Restaurants sind sofort zur Zahlung fällig.
  4. Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
  5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Restaurants aufrechnen oder mindern.

IV.    Verbindlichkeit von Tischreservierungen, kostenlose Stornierung, Stornierungsgebühr

  1. Mit der Tischreservierung gibt der Kunde die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl im Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung wird somit ein für beide Vertragsteile verpflichtendes Schuldverhältnis begründet.
  2. Sofern der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann und die Reservierung bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. Der Kunde verpflichtet sich zur Vermeidung von Missverständnissen per E-Mail an unsere E-Mail-Adresse, per Telefon oder persönlich im Restaurant abzusagen. Keine Gebühren entstehen ferner, soweit es uns noch möglich ist, den stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben.
  3. Sagt der Kunde nicht rechtzeitig bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin seine Tischreservierung ab, oder erscheint er nicht mit der angekündigten Personenzahl oder nicht zur reservierten Uhrzeit, ist er verpflichtet, einen angemessenen Ersatz für nutzlose Aufwendungen und entgangene Einnahmen zu bezahlen. Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldetem Gast 100,00 Euro (für Reservierungen mittags) und 185,00 Euro (für Reservierungen abends). Eine Verspätung bis zu 60 Minuten löst keine Stornierungsgebühr aus.
  4. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in der Stornierungsgebühr gemäß Ziffer IV. 3. bereits berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch auf die Stornierungsgebühr nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. Zur Absicherung eventuell anfallender Stornierungsgebühren wird ein entsprechender Betrag auf der Kreditkarte des Kunden reserviert, jedoch nicht sofort abgebucht. Diese Reservierung entspricht der Summe, die im Falle einer Stornierung gemäß unseren Bedingungen für alle angemeldeten Gäste fällig würde. Sollte der Bewirtungsvertrag wie vereinbart erfüllt werden, wird der reservierte Betrag auf der Kreditkarte freigegeben. Ebenso wird bei einer ordnungsgemäßen Stornierung der reservierte Betrag freigegeben.

V.    Rücktritt des Restaurants

  1. Das Restaurant ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI.    Haftung bei höherer Gewalt oder Folgen von Covid-19

  1. Wird der Restaurantbetrieb durch behördliche Anordnungen geschlossen oder wesentlich eingeschränkt oder werden Quarantänemaßnahmen gegenüber Mitarbeitern angeordnet und können in Folge dessen Tischreservierungen oder Veranstaltungen nicht wie geplant stattfinden oder ausgeführt werden, haftet das Restaurant nur, wenn gegen Rechtspflichten verstoßen worden ist, insbesondere gegen einschlägige Vorgaben etwa aus einer Pandemie-Eindämmungsverordnung (Abstandsregeln, Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes o.ä.), und dieser Verstoß dem Restaurant zugerechnet werden kann und eine solche schuldhafte Pflichtverletzung kausal für einen entstandenen Schaden des Kunden geworden ist.
  2. Kann der Kunde oder weitere Gäste die Tischreservierung oder Veranstaltung aufgrund von in seiner/ihrer Person liegenden Gründen wie Krankheit, behördlich angeordneter Quarantäne oder sonstiger Umstände nicht wahrnehmen und storniert er nicht rechtzeitig bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, fällt die volle Stornierungsgebühr gemäß Ziffer IV. 2. bis 5 an.

VII.   Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant. In diesen Fällen wird dem Kunden vom Restaurant ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VIII.  Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das Restaurant für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurants bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Restaurant diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Restaurant pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Restaurants berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Restaurant eine Anschlussgebühr verlangen.

IX.    Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Das Restaurant übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Restaurants. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Restaurant berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Restaurant berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Restaurant abzustimmen.
  3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Restaurant die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Restaurant für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

X.    Haftung des Kunden für Schäden

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Das Restaurant kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI.    Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Restaurants. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Restaurants.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: März 2021